Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Bestimmen Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten mit?

Die Unternehmensmitbestimmung wird durch die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen ausgeübt. Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung und Beratung der Unternehmensführung. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand und Geschäftsführung erfüllen ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit: Sie sind verpflichtet, zum Nutzen der Gesellschaft zu arbeiten und Schaden von dieser abzuwenden.

In fast allen Aufsichtsräten der mitbestimmten Chemieunternehmen haben VAA-Mitglieder den Sitz des leitenden Angestellten inne. Regelmäßig bewerben sich VAA-Kandidaten auch mit Erfolg um Arbeitnehmersitze und Gewerkschaftssitze. VAA-Aufsichtsratsmitglieder vertiefen ständig das nötige Fachwissen für eine qualifizierte Amtsausübung. Dafür bietet der Verband seinen Aufsichtsräten jährlich zwei Tagungen an und führt Seminare für Mitglieder von Prüfungsausschüssen durch. Einen Teil ihrer Aufsichtsratstantiemen führen VAA-Aufsichtsräte an den Verband ab.

Die Kandidaten des VAA für den Aufsichtsrat gehören ausschließlich zum Unternehmen und handeln zum Wohle der gesamten Belegschaft. Aufgrund ihres Fachwissens und ihrer betrieblichen Funktionen kennen sie das Unternehmen und seine Strukturen genau. Sie arbeiten eng mit anderen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie mit Betriebsräten und Sprecherausschüssen zusammen.