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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bemisst sich nach der Dauer des (versicherungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der im Normalfall zwei Jahre betragenden Rahmenfrist und nach dem Lebensalter. Letzteres spielt allerdings erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rolle. Ist man jünger als 55, hat man nach zwölfmonatiger Beschäftigungsdauer Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von insgesamt sechs Monaten. Dieser Anspruch erhöht sich bei einer Beschäftigungsdauer von 16 Monaten auf acht Monate; nach 20 Monaten auf zehn Monate und nach 24 Monaten auf zwölf Monate.
Ab 55 Jahren ist sodann auch das Lebensalter von Bedeutung. Ab diesem Lebensalter erhöht sich die Dauer des Arbeitslosengeldes nach einer 30- monatigen Beschäftigung auf 15 Monate und nach 36- monatiger Beschäftigung auf 18 Monate. Ab dem 58. vollendeten Lebensjahr und 48- monatiger Beschäftigung erhöht sich die Dauer des Arbeitslosengeldes auf 24 Monate.