Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Welche Vorteile bringt ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über die Entgeltzahlung hinaus einen Betrag als Darlehen zur Verfügung stellt, und zwar zu günstigeren Zins- und Amortisationsbedingungen, als sie sonst bank- oder marktüblich sind. Gewährt der Arbeitgeber ein Darlehen zinslos oder zu günstigeren als marktüblichen Konditionen, so sind diese Zinsvorteile – unabhängig von der Verwendung des Darlehens – Arbeitslohn und als solcher zu versteuern. Nach geltender Lohnsteuerrichtlinie können zurzeit Beträge bis zu einer Höhe von 2.600 Euro als zinsloses Arbeitgeberdarlehen vergeben werden. Liegt der vereinbarte Zinsfuß bei einem Darlehen über 2.600 Euro unter fünf Prozent, muss die Differenz bis zu fünf Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, wird die Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch fällig. Allerdings wird die sofortige oder baldige Fälligkeit der Restschuld oft vertraglich vereinbart, zumindest nach einer außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung oder nach einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers. Sind Rückzahlungsmodalitäten oder ein Rückzahlungstermin nicht vereinbart, kann das Darlehen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung der Kündigungsfrist gekündigt werden.