Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Steuernachforderungen erstatten, die durch den Progressionsvorbehalt unterliegenden Aufstockungsbetrag entstehen?

Die Aufstockungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte werden dem Steuersatz unterworfen, der sich ergäbe, wenn die Steueraufstockungsbeträge steuerpflichtig wären. Die Berücksichtigung erfolgt allerdings erst durch das Finanzamt im Wege der deswegen obligatorisch durchzuführenden Einkommensteuerveranlagung. Da der Progressionsvorbehalt erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angewandt wird, kann dieser zur Einkommensteuernachzahlung führen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die dem Arbeitnehmer entstehenden Steuernachzahlungen aufgrund des Progressionsvorbehaltes zu erstatten. Es sind auch kaum Fälle bekannt, in denen eine Erstattung im Verhandlungswege erzielt worden ist.

Auch für neue ATZ-Verträge, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen, bleibt diese Steuervergünstigung erhalten, während die Zuschüsse der Arbeitsagenturen in Zukunft entfallen.