Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Verliere ich meinen Prämienanspruch, wenn der Arbeitgeber keine Zielvereinbarung mit mir getroffen hat?

Wird im Anstellungsvertrag eine Prämie versprochen, falls die in einer Zielvereinbarung niedergelegten Ziele ganz oder teilweise erfüllt werden, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Zielvereinbarung herbeizuführen. Oft unterbleibt dies, ohne dass der Arbeitnehmer dies beeinflussen kann. Dann stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer trotzdem die versprochene Prämie verlangen kann.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgelegt, dass der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er es unterlässt, die Zielvereinbarung zu treffen, und der Arbeitnehmer dieses Versäumnis nicht verschuldet hat. Zur Höhe des Schadensersatzanspruchs hat das Gericht ausgeführt, dass eine Zielvereinbarung grundsätzlich davon ausgehen wird, dass die niedergelegten Ziele auch tatsächlich in dem bisherigen Umfang erfüllt werden können. Daher kann der Arbeitnehmer für seine Schadensersatzforderung den bisherigen Erfüllungsgrad der unterbliebenen Zielsetzung unterstellen.

Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnisse eine vom bisher Üblichen abweichende Zielvereinbarung getroffen worden wäre, die zu einem anderen Erfüllungsgrad oder einem anderen Prämienziel geführt hätte. Diese Umstände muss im Streitfall jedoch der Arbeitgeber darlegen und beweisen.