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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Gemäß § 630 BGB besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieses Zeugnis ist nur auf Verlangen des Arbeitnehmers auf die Leistungen und die Führung zu erstrecken. Ein Zwischenzeugnis kann in der Regel verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder ein Vorgesetztenwechsel stattfindet. Jedes Zeugnis muss wohlwollend und berufsfördernd formuliert werden.