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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht bei Kündigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn der Kündigungsgrund entfällt und die schutzwerten Interessen des Arbeitnehmers die des Arbeitgebers überwiegen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber in gutem Glauben an die Wirksamkeit der Kündigung Dispositionen getroffen hat. Der Anspruch sollte wie eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden der Gründe für die Wiedereinstellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.