Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Was umfasst das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, beschreibt das Recht des Arbeitgebers, die in einem Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen zu konkretisieren. Dabei kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit, den Arbeitsort sowie die Arbeitsinhalte innerhalb der Grenzen von Arbeitsvertrag und billigem Ermessen einseitig bestimmen (§ 106 GewO).