Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Muss ich es mir gefallen lassen, wenn mein Arbeitgeber einen Anspruch unter Hinweis auf „Verwirkung“ zurückweist?

Ein Anspruch kann verwirkt werden, wenn er eine Zeitlang nicht geltend gemacht wird und die andere Seite aus den gesamten Umständen den Schluss ziehen kann, dass der Anspruch auch in Zukunft nicht mehr erhoben werde. Denn gerade im Arbeitsrecht besteht ein Interesse, nach Ablauf einer bestimmten Zeit Klarheit darüber zu haben, wer gegen wen noch welche Ansprüche besitzt.

Daher werden in vielen Firmen grundsätzlich Ausschlussfristen (siehe „Ausschlussfristen“) vereinbart. Wenn dies nicht geschieht, kann der Verwirkungseinwand zum Zuge kommen und dazu führen, dass ein Anspruch, der an sich unzweifelhaft besteht, nicht mehr durchgesetzt werden kann. Da die angebliche Verwirkung eines Anspruchs jedoch oft vorgeschoben wird, um die gesetzlichen Verjährungsvorschriften (siehe „Verjährung“) zu umgehen, ist in diesen Fällen stets Vorsicht geboten und der Rat der VAA-Juristen in Anspruch zu nehmen. 

Andererseits kann der Anspruch auf Erteilung eines Dienstzeugnisses (siehe „Zeugnis“) schon nach sechs Monaten verwirkt sein, wenn die maßgeblichen Vorgesetzten nicht mehr greifbar und keine Personen mehr vorhanden sind, die  Aufgaben und Leistung beurteilen können.