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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Vertragsstrafen werden für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt oder er unter Vertragsbruch ausscheidet. Sie finden sich ferner regelmäßig zur Absicherung eines vereinbarten Wettbewerbsverbotes. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit sind Vertragsstrafen zulässig. Vertragsstrafen müssen aber in jedem Fall angemessen sein und dürfen bestimmte Höchstsätze nicht überschreiten, im Normalfall maximal drei Monatsgehälter. Ist die vereinbarte Strafe unverhältnismäßig hoch, kann sie vom Gericht angemessen herabgesetzt werden.