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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Seit 2002 finden die AGB (§§ 305 ff BGB) Anwendung auf die Arbeitsverträge, wenn diese vom Arbeitgeber vorformuliert worden sind, wie es in der Regel der Fall ist. Insoweit gelten die Arbeitnehmer als Verbraucher.
Die praktische Konsequenz ist, dass die Arbeitsverträge jetzt einer viel stärkeren Kontrolle der Arbeitsgerichte unterliegen, ob die Grundsätze der Ausgewogenheit der beiderseitigen Rechte und Pflichten und die Regeln der Klarheit und Verständlichkeit eingehalten werden. Insgesamt bleiben aber die Besonderheiten des Arbeitsrechts gegenüber anderen rechtlichen Beziehungen auch weiterhin maßgeblich. Da die Entwicklung in der Rechtsprechung zur neuen Rechtslage aber noch nicht abgeschlossen ist, ist eine kompetente Beratung durch den VAA besonders wichtig.