Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn dieser Urlaub aufgrund einer dem Beendigungszeitpunkt vorhergehenden Freistellung nicht genommen werden kann?

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer berechtigt freigestellt hat und die Verrechnung mit dem Resturlaub im Vertrag vorgesehen oder mit der Freistellung erklärt wird.