Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Ist das Verlangen auf Teilzeitbeschäftigung an Formen und Fristen gebunden?

Sind mindestens 16 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt kann der Arbeitnehmer nach einer Wartezeit von sechs Monaten, das heißt auch ein außertariflicher und leitender Angestellter, dem Arbeitgeber seinen Wunsch auf Teilzeit mitteilen. Das Verlangen ist spätestens drei Monate vor dem Beginn der Teilzeit formlos anzumelden. Ein schriftlicher Antrag ist jedoch zu empfehlen, in dem die Verringerung der Wochenarbeitszeit und der Umfang der Verringerung mitgeteilt wird. Soweit nicht besondere betriebliche Interessen entgegenstehen, muss der Arbeitgeber dem Verlangen entsprechen.