Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Kann der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit eingehen?

Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf grundsätzlich nicht der Genehmigung vonseiten des Arbeitgebers. Im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer nur zur Leistung der versprochenen Dienste im Rahmen der vertraglich geregelten oder betrieblichen Arbeitszeiten. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitgeber eine geplante Nebentätigkeit anzuzeigen, soweit hiervon die Interessen des Arbeitgebers tangiert werden können. Dies geschieht insbesondere, wenn die Arbeitszeiten kollidieren – die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen auch mit einer Nebentätigkeit nicht überschritten werden –, die Arbeitskraft über die Maßen hinaus beansprucht wird oder sonstige Kollisionen auftreten. Eine Nebentätigkeit beim Wettbewerb ist selbstverständlich verboten.

Ist es zulässig, arbeitsvertraglich eine Anzeigepflicht oder sogar ein Nebentätigkeitsverbot zu vereinbaren?

Die Vereinbarung einer Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten oder ein Zustimmungsvorbehalt im Arbeitsvertrag ist generell zulässig und auch nicht unüblich. Der Arbeitgeber darf die Zustimmung aber nur verweigern, wenn und soweit durch die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Leistung beeinträchtigt werden kann oder eine Interessenkollision zu befürchten ist.