Wir stärken Sie für ein erfolgreiches Berufsleben, vertreten Ihre Interessen und vernetzen Sie mit unserer Community.
FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Die Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: Zum einen kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Zur Kündigung hinzukommen muss als zweiter Akt das Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine echte Kündigung, die deshalb den für die Beendigungskündigung geltenden allgemeinen Grundsätzen unterliegt.
Die Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen. Für sie gelten dieselben Kündigungsfristen wie für normale Beendigungskündigungen. Die Schwierigkeit für den Empfänger einer Änderungskündigung liegt darin, dass ihm verschiedene Reaktionsmöglichkeiten offen stehen, deren Tragweite und Auswirkungen sich ihm oft nur schwer erschließen.
Insgesamt bestehen nach Ausspruch einer Änderungskündigung drei Alternativen: