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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Ein Arbeitsverhältnis kann gemäß §113 Insolvenzordnung vom Insolvenzverwalter und vom Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Kündigungsfristen werden hierdurch außer Kraft gesetzt.