Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Ich will mein Arbeitsverhältnis selbst kündigen. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Nach § 622 Absatz 1 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Aus dem Arbeitsvertrag kann sich eine längere Kündigungsfrist ergeben, insbesondere, wenn die längeren gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Absatz 2 BGB, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen, für beide Arbeitsvertragsparteien vereinbart wurden. Gilt der Akademiker-Manteltarifvertrag, beträgt die Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen drei Monaten zum Monatsende und zwölf Monaten zum Quartal.