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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Anders als bei Pflichtversicherten kann die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten bei Nichtzahlung der Beiträge die Leistungen verweigern. Zudem kann die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten – anders als bei Pflichtversicherten – die Beiträge nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch unmittelbar beim Versicherten einfordern. Freiwillig Versicherte können ihren Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar ganz (und in der Regel ohne Rückkehrrecht) verlieren, wenn die fälligen Beiträge für zwei Monate nicht entrichtet worden sind. Ein Verlust des Versicherungsschutzes tritt allerdings nur dann ein, wenn die Krankenkasse zuvor darauf hingewiesen hat und die rückständigen Beiträge bis zum nächsten Zahltag nicht nachentrichtet wurden.