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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Nein. Weder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht beenden das Arbeitsverhältnis. Allerdings kommt es im Zuge einer Insolvenz oft zu einer Betriebsschließung oder zu einer Personalreduzierung. In diesen Fällen kann der Insolvenzverwalter gegebenenfalls betriebsbedingt kündigen. Abweichend vom Anstellungsvertrag oder tariflichen und gesetzlichen Regelungen braucht der Insolvenzverwalter sich nur eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten einzuhalten. Grundsätzlich gilt aber auch in der Insolvenz der normale Kündigungsschutz. Lediglich dann, wenn zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat ein Interessenausgleich vereinbart wird, in dem die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich genannt sind, gelten zugunsten des Insolvenzverwalters gewisse Erleichterungen vom Kündigungsschutz.