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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Nach der mit der Schuldrechtsreform eingeführten Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch für Arbeitsverträge ist jeder Arbeitsvertrag, der vom Arbeitgeber vorformuliert ist, ein Formularvertrag. Dieser unterliegt den gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der Ausgewogenheit, Klarheit und Deutlichkeit, die für die AGB maßgeblich sind und insoweit auch der Nachprüfung durch die Arbeitsgerichte (siehe auch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).