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FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.
Mit dem Zugang der Erklärung wird das Elternzeitverlangen unwiderruflich. Der Arbeitnehmer bleibt auch dann an seine Erklärung gebunden, wenn er sich im Interesse des Arbeitgebers lange vor den gesetzlichen Mindestfristen festgelegt hat. Der Arbeitgeber muss sich hier in seinen Dispositionen auf die angekündigte Fehlzeit einrichten können. Macht der Arbeitnehmer zum Beispiel geltend, direkt im Anschluss an das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot ein Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen, so hat er für das sich unmittelbar anschließende Jahr keinen Freistellungsanspruch mehr.