Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Muss ich meinen Dienstwagen im Falle einer Kündigung sofort zurückgeben?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Regelfall erst zum Beendigungszeitpunkt herauszugeben. Dies gilt vom Grundsatz her auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung freigestellt wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Privatnutzung des Dienstwagens nicht vereinbart worden ist. Dann kann der Arbeitgeber den Dienstwagen jederzeit herausverlangen, denn es handelt sich in diesem Fall um ein Arbeitsmittel, an dem der Arbeitnehmer kein Recht zum Besitz hat. Aber auch bei vereinbarter Privatnutzung wird im Überlassungsvertrag oft die Rückgabe im Falle einer Freistellung festgelegt. Dann muss aber ein Ausgleich für den Wegfall des geldwerten Vorteils der Privatnutzung erfolgen.