Arbeitsrecht A von Z

FAQ – Fragen und Antworten zu 50 Themen.

Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

Unter arbeitsrechtlich relevanten Geheimnissen werden solche Tatsachen verstanden, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, nach dem Willen des Arbeitgebers geheim gehalten werden sollen und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse beziehen sich dabei auf den technischen Betriebsablauf, Geschäftsgeheimnisse betreffen den kaufmännischen Bereich eines Unternehmens.

Zu beachten ist, dass die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht mit den Pflichten eines nachvertraglichen „Wettbewerbsverbots“ gleichzusetzen sind und das erworbene berufliche Know-how grundsätzlich auch in einer späteren Stellung genutzt werden kann.