Wegen Corona: BAVC und VAA verlängern Öffnungsklausel

12.11.2020 Kategorie:  Tarifpolitik ,  Interessenvertretung

Foto: Baona – iStock

Um die Coronakrise auch weiterhin möglichst gut schultern zu können, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA ihre im März 2020 vereinbarte Öffnungsklausel bis zum 31. März 2021 verlängert.

Im März 2020 hatten BAVC und VAA eine Öffnungsklausel zu § 5 des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie vereinbart, um die Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie in der Chemie- und Pharmabranche besser stemmen zu können. Die ursprünglich bis Ende dieses Jahres gültige Klausel ist nun bis zum 31. März 2021 verlängert worden.

Der Öffnungsklausel für das Jahr 2021 zufolge „kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden“, sofern die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich mache. Die Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, über das Jahresende hinaus schnell und flexibel auf die konjunkturelle Entwicklung zu reagieren.

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  • Öffnungsklausel § 5 Akademiker-Manteltarifvertrag 2021