Was gilt beim Betriebsübergang? Antworten gibt's im VAA-Videoblog!

25.10.2019 Kategorie:  Urteile und Recht

In seinem Vlog „Alles, was recht ist“ erläutert Gerhard Kronisch, VAA-Hauptgeschäftsführer und Fachanwalt für Arbeitsrecht, alles Wichtige rund um den Betriebsübergang.

Was müssen Arbeitnehmer beim Betriebsübergang beachten? Welche Besonderheiten gelten in Deutschland, wenn Betriebe oder Betriebsteile verkauft werden? In der neuesten Ausgabe des VAA-Vlogs „Alles, was recht ist!“ gibt Rechtsanwalt Gerhard Kronisch klare Antworten und nützliche Tipps.

Weltweit kommt es ständig zu Umstrukturierungen, Verkäufen und Akquisitionen von Unternehmen oder einzelnen Unternehmensteilen. Auch in Deutschland stehen Betriebsübergänge und Ausgliederungen an der Tagesordnung. In der neunten Ausgabe seines VAA-Videoblogs „Alles, was recht ist!“ erläutert VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch die Besonderheiten rund um den Betriebsübergang.

Von kollektivrechtlichen Verpflichtungen über die Gültigkeit von Betriebs- und Sprecherausschussvereinbarungen bis hin zum Bestandsschutz bei Betriebsübergängen: Auf anschauliche und auch für juristische Laien verständliche Weise führt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in die komplexe Thematik ein. Im dreieinhalbminütigen Vlogbeitrag erklärt Kronisch die wichtigsten Sachverhalte und gibt nützliche Ratschläge. In diesem Sinne – Film ab!