Kurzarbeit wegen Corona: VAA-Rechner aktualisiert

20.04.2021 Kategorie:  Der Verband Interessenvertretung

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Durch die Coronakrise ist Kurzarbeit in Deutschland weit verbreitet, auch in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Um einen Anhaltspunkt für VAA-Mitglieder geben zu können, hat der VAA seinen Onlinerechner zur Kurzarbeit aktualisiert.

Bei Kurzarbeit wird die Arbeitszeit für maximal zwölf Monate um einen bestimmten Prozentsatz reduziert und das Bruttoentgelt abgesenkt. Für die außertariflichen und leitenden Angestellten gelten dabei besondere Rahmenbedingungen, die in einem Beitrag im Bereich „Urteile & Recht aktuell“ der Website näher erläutert werden.

Durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ein teilweiser Ausgleich des Verdienstausfalls, entweder in Höhe von 60 Prozent oder bei Unterhaltsverpflichtungen mindestens für ein Kind in Höhe von 67 Prozent des Entgelts für die ausgefallene Arbeitszeit. Allerdings gilt dies nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 7.100 Euro brutto.

Im Chemie-Tarifvertrag ist der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld für Tarifmitarbeiter geregelt. Bemessungsgröße sind 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, das die Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit im Abrechnungszeitraum erzielt hätten. Deshalb stellt der VAA seinen Mitgliedern exklusiv auf der Mitgliederplattform MeinVAA ein Onlinetool zur Berechnung des individuellen Monatsentgelts bei Kurzarbeit zur Verfügung.