COVID-19-Pandemie: VAA ist weiter für die Mitglieder da!

17.03.2020 Kategorie:  Der Verband Interessenvertretung

Die Juristen aus der VAA-Geschäftsstelle Köln und dem VAA-Büro Berlin stehen den VAA-Mitgliedern in allen Fragen des Arbeitsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Foto: VAA

Im Kampf gegen die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie halten sich auch die Mitarbeiter der VAA-Geschäftsstelle und des VAA-Büros Berlin an die zurzeit gültigen behördlichen Anordnungen und Empfehlungen. Für seine Mitglieder steht der VAA in gewohnter Weise und ohne jede Einschränkung zur Verfügung.

Es wird alles dafür getan, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. „Das Wichtigste vorweg: VAA-Mitglieder können den Juristischen Service und die weiteren Dienstleistungen des Verbandes jederzeit in Anspruch nehmen“, versichert VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch. „Der VAA bietet weiterhin in vollem Umfang Rechtsberatung an und gewährt selbstverständlich Rechtsschutz.“

Die Geschäftsführung und der Vorstand des Verbandes befinden sich in enger Abstimmung miteinander, um zeitnah auf aktuelle Entwicklungen rund um COVID-19 reagieren zu können. „Das ehrenamtliche Engagement der VAA-Mitglieder in den Gremien wird, wo es geht, auf den virtuellen Raum verlegt“, erklärt Kronisch. Anstehende Präsenzveranstaltungen und Sitzungen sind entweder abgesagt worden oder werden online durchgeführt.

Dienstreisen und persönliche Gespräche der VAA-Mitarbeiter werden in nächster Zeit ebenfalls auf das Nötigste zurückgefahren, um Infektionen mit dem Coronaerreger zu verhindern. „Wir haben alle nötigen Maßnahmen ergriffen, um flexible Arbeitsmodelle wie eine verstärkte Tätigkeit der VAA-Mitarbeiter aus dem Homeoffice gewährleisten zu können“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch. „Unsere Workflows funktionieren einwandfrei – unsere Organisation ist einsatzfähig und belastbar.“ Bis auf Weiteres könne der Betrieb in Deutschlands größtem Führungskräfteverband ohne Abstriche aufrechterhalten werden.

VAA-Praxistipp: VAA-Mitglieder können sich jederzeit telefonisch an die VAA-Geschäftsstelle und das VAA-Büro Berlin wenden. Beratungstermine können sowohl telefonisch als auch online wahrgenommen werden. Sollte aus bestimmten Gründen ein persönliches Erscheinen vor Ort erforderlich werden, beispielsweise bei Vertretungen vor Gericht, wird auch dies von den VAA-Juristen abgedeckt, sofern vonseiten der Behörden keine anderweitigen Anordnungen erlassen werden.

Allgemeine Informationen zur Kurzarbeit für außertarifliche und leitende Angestellte enthalten die unten zum Download verfügbaren VAA-Informationen.

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