BAVC und VAA vereinbaren erneute Verlängerung der Öffnungsklausel

15.01.2022 Kategorie:  Interessenvertretung ,  Tarifpolitik

Foto: Baona – iStock

Um die Auswirkungen der Coronakrise während der Omikron-Welle besser schultern zu können, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA ihre ursprünglich im März 2020 vereinbarte Öffnungsklausel ein weiteres Mal verlängert.

Zu Beginn der Coronapandemie hatten sich BAVC und VAA auf eine Öffnungsklausel zu § 5 des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie verständigt, damit die Unternehmen und Beschäftigten der Chemie- und Pharmabranche die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie besser stemmen können. Am 14. Januar 2022 ist die Klausel erneut verlängert worden – mit Gültigkeit bis zum 30. Juni 2022.

Der Öffnungsklausel für das erste Halbjahr 2022 zufolge „kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden“, sofern die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich mache. Die Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, über das Jahresende hinaus schnell und flexibel auf die konjunkturelle Entwicklung zu reagieren.