Gesetzliche Regelung bei Praktika gefordert

08.01.2007 Kategorie:  Pressemitteilungen

Die Führungskräfte der Chemie (VAA) wenden sich dagegen, dass immer häufiger hoch qualifizierte Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen als flexible Arbeitsreserve in Praktika verschlissen werden. Der Führungskräftenachwuchs braucht faire Bedingungen für den Berufseinstieg. Im beruflichen Alltag ist dies heutzutage nicht gewährleistet. Kurzsichtig werden Personalkosten eingespart. Berufseinsteiger „hoppen“ notgedrungen von Praktikum zu Praktikum und leben von der Hand in den Mund. *

Diese erzwungene Unstetigkeit hat für die Gesellschaft auf Dauer einen hohen Preis. Die hohe Anfangsmotivation weicht Zynismus. Kreativität und Innovationskraft sind rasch verbraucht, wenn man die besten Jahre des Lebens nur auf gepackten Koffern sitzt. Es fehlen Zeit und Gelegenheit, stabile Partnerschaften aufzubauen und Familien zu gründen. An einer Generation Praktikum kann die deutsche Gesellschaft auch unter familienpolitischen Gesichtspunkten kein Interesse haben.

Der VAA begrüßt es daher, wenn sich in Kürze der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Petition gegen den grassierenden Gebrauch von Praktika befasst. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, Missbräuche durch eine Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Arbeitgeber einzudämmen. Das Praktikumsverhältnis sollte klar geregelt werden. Grundlage muss anders als bislang in § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine positive Gesetzesdefinition sein. Praktika, die sich in der gewählten Ausbildungsrichtung an eine abgeschlossene Hochschulausbildung anschließen, sollten der Zahl und der Höchstdauer nach eingeschränkt werden.

In der Chemie gilt für Akademiker technisch-naturwissenschaftlicher Fachrichtung der Gehaltstarifvertrag, der die Einstiegsgehälter für diese Personengruppe regelt. Dieser sichert diplomierten und promovierten Jungchemikern angemessene Gehalts- und Arbeitsbedingungen. Im Einsatz des VAA für gerechte Berufseinstiegsregeln kommt ein von allen Beteiligten geteilter Grundkonsens zum Tragen: Personalpolitik muss sich immer auch an langfristigen, nicht rein betriebswirtschaftlichen Zielen orientieren. Dafür stets aufs Neue zu sorgen, ist und bleibt Kernverantwortung der Sozialpartner.
* Dabei sind nicht die positiv zu beurteilenden studienbegleitenden Praktika gemeint, sondern ausschließlich diejenigen, die nach dem Studienabschluss angeboten werden.