Steuerbescheid: Die wichtigsten Punkte als Checkliste

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

• Hat das Finanzamt bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder einer anderen steuerfreien Leistung den richtigen Betrag berücksichtigt? Stimmt der besondere Steuersatz für den Progressionsvorbehalt? Im Steuerbescheid steht dann bei der Berechnung der Steuer zum Beispiel der Hinweis: "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 22,7650 % ...".

Abfindungen, Nachzahlung von Arbeitslohn für mehrere Jahre, Rentennachzahlungen usw.: Hat das Finanzamt die Fünftelregelung angewendet? Im Steuerbescheid heißt es bei der Berechnung der Steuer dann zum Beispiel: "Im zu versteuernden Einkommen sind Einkünfte enthalten, die nach § 34 EStG begünstigt sind."

• Gibt es automatische Günstigerprüfungen, zum Beispiel bei den Vorsorgeaufwendungen, beim Kinderfreibetrag oder bei der Riester-Rente? Schon eine geringe Abweichung bei der Berechnung kann dazu führen, dass die Günstigerprüfung zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, zum Beispiel wenn das Finanzamt die Beträge anders rundet oder wenn Werbungskosten nicht anerkannt werden. Nicht alle Günstigerprüfungen sind auf den ersten Blick erkennbar. Hier lohnt sich der Blick in die Erläuterungen.

• Ist der Steuerbescheid in den wichtigen Punkten vorläufig? Steht der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?

Hilfen in Haus und Garten, Handwerkerleistungen: Wurde die Förderung gewährt?

Kindergeld und Freibeträge für Kinder, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag und andere Steuervorteile für Eltern: Hat das Finanzamt alles korrekt angesetzt? Ist die richtige Anzahl der Kinder berücksichtigt?

Verluste: Hat das Finanzamt den Rücktrag gemäß Antrag begrenzt? Hat es einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?

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