Der Vorstand

Der siebenköpfige Vorstand wird alle drei Jahre von den Delegierten gewählt. Er leitet den Verband. Der Vorstand selbst wählt aus seiner Mitte den 1. und 2. Vorsitzenden sowie den Schatzmeister.

Um den Verband zu leiten, tritt der Vorstand regulär zwölf Mal im Jahr gemeinsam mit der Geschäftsführung zusammen. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet eigene Sachgebiete und betreut die zugeordneten Kommissionen.

Der VAA-Vorstand ist für die Haushaltsplanung und die Vermögensverwaltung verantwortlich. Er muss über die Gewährung von Rechtsschutz im Einzelfall entscheiden.

Die Arbeit des Vorstandes wird unterstützt durch den Beirat, in den jede der acht Landesgruppen einen Vertreter entsendet sowie durch Kommissionen. Deren Mitglieder sind ebenso wie die Mitglieder des Vorstandes ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Hauptamtliche Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Köln und im Büro Berlin unterstützen den Vorstand und führen die Verbandsgeschäfte.


Wichtige Fachentscheidungen werden in Kommissionen vorbereitet. Es bestehen dauerhaft eingerichtete Kommissionen; außerdem werden vorübergehende Kommissionen nach Bedarf gebildet.