Verwaltung

Mitglieder machen den Verband aus. Sie wollen vom dichten Kontaktnetzwerk profitieren.

Der VAA macht es seinen Mitgliedern leicht. Die Mitgliederverwaltung gibt Auskunft zu allen Fragen und Anliegen der Mitglieder

  • zum Verbandsbeitritt,
  • zur Werbung von Neumitgliedern,
  • zum Mitgliedsstatuts,
  • zur Beitragsabrechnung,
  • zum Versand von Informationen
  • und weiteren Punkten.

Aktuelle Mitgliederdaten sind wertvoll.

Ihre Ansprechpartner in der Mitgliederverwaltung

Foto von Tanja  Kamrath

Tanja Kamrath

tanja.kamrath(at)vaa.de
Tel.: 0221 / 16 00 10

Steuerfachangestellte

Schwerpunkte bis 1994 Tätigkeiten in Steuerkanzlei  sowie in Finanz - und Lohnbuchhaltung und Controlling diverser Unternehmen

1995 – 2003 Prokuristin
2004 – 2007 Leiterin des Rechnungswesen
seit 2006 Aufsichtsratmitglied einer Volksbank

Seit Oktober 2007 für den VAA tätig

Seit Juni 2011 Leiterin der Geschäftsstelle Köln

Foto von Lina  de Buhl

Lina de Buhl

lina.debuhl(at)vaa.de
Tel.: 0221 / 16 00 10

Wirtschaftsrechnungsprüferin und Steuerfachangestellte

Studium der Wirtschaftswissenschaften Fachbereich Rechnungswesen.
Fachexamen als Wirtschaftsrechnungsprüferin Universität von Puebla, Mexiko.
Abschluss Steuerfachangestellte vor der IHK- Köln.

1988-1990 selbständige Steuerberaterin in Puebla, Mexiko.
Ab 2001 Fachpraktikum als Steuerfachangestellte und Anstellung als Steuerfachangestellte bei mehreren Steuerberatern.

Seit Januar 2008 beim VAA

Voller Mitgliedsbeitrag auch bei Altersteilzeit

VAA-Mitglieder, die betriebliche Altersteilzeitregelungen in Anspruch nehmen, zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag. Altersteilzeitverträge sind normale Arbeitsverhältnisse – sowohl in der aktiven, als auch in der passiven Phase. Manche Unternehmen führen ihre Beschäftigten in Altersteilzeit als Pensionäre. Dies kann leider zu Missverständnissen führen. Grundsätzlich gilt der reduzierte VAA-Mitgliedsbeitrag erst mit dem regulären Beginn der gesetzlichen Rente und nach Auslaufen der Altersteilzeit.

Beitrag als Werbungskosten absetzbar

Der VAA-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Als Beitrag zu einem Berufsverband fällt er in die Kategorie "Werbungskosten" und kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung steuermindernd angesetzt werden. Am besten ist es, die Beitragszahlung in der Steuererklärung genau mit "Mitgliedsbeitrag zum Berufsverband VAA – Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie" auszuweisen.

In der Regel wird der Bankauszug, aus dem der jährliche Abruf des Beitrages ersichtlich ist, von den Finanzbehörden als Nachweis anerkannt. Falls der Bankauszug im Einzelfall dennoch beanstandet werden sollte, stellen wir Ihnen gern eine offizielle Beitragsbestätigung aus. Diese können Sie bei uns per E-Mail anfordern.

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Verband nimmt das in Art. 9 Abs. 3 GG verankerte Grundrecht auf Koalitionsfreiheit ernst. Daher gibt es beim VAA keine Kündigungsfristen. Die einzige Voraussetzung für eine Kündigung: Sie bedarf der Schriftform. Eine Kündigungsbestätigung wird vom VAA umgehend zugesandt.

Bitte beachten Sie: Da der Mitgliedsbeitrag als einmaliger Jahresbeitrag erhoben und abgebucht wird, ist eine anteilige Rückerstattung für die Zeit nach Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Beitragsjahr nicht möglich.