Mitbestimmung

Zum ausgereiften System der Mitbestimmung in Deutschland gehören die Betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung. Auf diese Weise nehmen Arbeitnehmer auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Neben verantwortungsvoller Tarifpolitik ist die gesetzliche Mitbestimmung ein Schlüssel zum Erfolg der deutschen Wirtschaft.

Gemäß Mitbestimmungsrecht nimmt der Betriebsrat Einfluss auf Entgelt und Vergütung von AT-Angestellten. Denn auch im außertariflichen Bereich müssen Arbeitgeber und Betriebsrat Gehaltsgruppen bilden und ihre Wertigkeit zueinander festlegen.

Die Unternehmensmitbestimmung zielt auf die Beteiligung der Arbeitnehmer an zentralen unternehmerischen Planungs-, Leitungs- und Organisationsentscheidungen ab. Sie wird durch die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat des mitbestimmten Unternehmens ausgeübt.

Die Unternehmensmitbestimmung kennt drei Formen: Neben der nur noch in wenigen Unternehmen praktizierten Montanmitbestimmung regelt das Mitbestimmungsgesetz von 1976 die Mitbestimmung für Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Auf Unternehmen mit 501 bis 2.000 Arbeitnehmer findet außerdem das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung. Aufgrund der Zunahme transnationaler Unternehmensstrukturen findet neben der gesetzlichen Mitbestimmung zusätzlich die verhandelte Form der Mitbestimmung in einer Europäischen Gesellschaft (SE) Anwendung.

In Unternehmen, deren Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 geregelt ist, haben leitende Angestellte einen garantierten Sitz im Aufsichtsrat. Darüber hinaus bewerben sich VAA-Mitglieder um Arbeitnehmersitze und Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat.

Vorteile der Mitbestimmung

  • Steigerung der Identifikation von Arbeitnehmern mit ihren Unternehmen
  • Förderung nachhaltiger Innovationsprozesse
  • Aufbau einer diversen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur
  • Schutz der Würde des Einzelnen im Arbeitsprozess
  • Entlastung der Betriebsparteien von Konflikten
  • Vermeidung von Arbeitskämpfen

Betriebsräte

Als Interessenvertretung der außertariflichen Angestellten setzt sich der Verband auch auf Betriebsebene für die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Belange von Arbeitnehmern ein. Die Mitarbeit von AT-Angestellten in der betrieblichen Mitbestimmung trägt zur Sicherung des sozialen Friedens im Unternehmen bei. 

Nichtleitende AT-Angestellte können rechtlich nur über den Betriebsrat vertreten werden. Viele VAA-Betriebsratsmitglieder gehören selbst diesem Kreis an und kennen die Anliegen ihrer Klientel daher besonders gut. Aufgrund ihrer in Führungspositionen erworbenen Kenntnisse über die Unternehmensstrukturen helfen AT-Angestellte beim Ausgleich von Interessengegensätzen zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung. 

VAA-Betriebsräte stehen für

  • Beschäftigungssicherung
  • gerechte Entgeltsysteme
  • transparente Beurteilungs- und Bonussysteme
  • Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
  • Transparenz in der Unternehmenspolitik
  • Qualifizierungs-, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen
  • Delegation von Verantwortung
  • Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz

Regelmäßig treffen sich die VAA-Betriebsräte zu Tagungen und Seminaren. Hier steht neben der Information über aktuelle betriebsverfassungsrechtliche Entwicklungen insbesondere der Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Darüber hinaus bietet der VAA den Betriebsräten jährlich mehrere Seminare zu betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Themen an.

Sprecherausschüsse

In der pluralistisch angelegten Betriebsverfassung sind leitende Angestellte (LA) durch den Sprecherausschuss verankert. Er vertritt ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung. Im Betriebsrat werden außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) vom VAA kompetent vertreten. In allen größeren Unternehmen der chemischen Industrie sind VAA-Mitglieder in den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten mehrheitlich vertreten. Überwiegend stellt der VAA auch die Vorsitzenden.

Der Verband unterstützt, berät und schult seine Sprecherausschussmitglieder in allen rechtlichen Fragen, von der Bewerbung um eine Kandidatur bis zur täglichen Arbeit im Sprecherausschuss. Daneben unterstützt der Verband seine Mandatsträger bei der Durchführung von Vollversammlungen der leitenden Angestellten im Unternehmen.

Der VAA informiert über das Wahlverfahren und die Geschäftsführung des Sprecherausschusses sowie die Mitwirkungsrechte und den Abschluss von Sprecherausschussvereinbarungen. Auch Gehaltssysteme und die betriebliche Altersversorgung sind ein häufiges Beratungsthema. 

Zweimal pro Jahr treffen sich VAA-Sprecherausschussmitglieder auf Konferenzen und Tagungen. Dabei werden sie von den Verbandsjuristen in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Mit einer Kommentierung des Sprecherausschussgesetzes beeinflusst der VAA zudem die wissenschaftliche Diskussion.

Aufsichtsräte

Die Unternehmensmitbestimmung wird durch die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen ausgeübt. Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung und Beratung der Unternehmensführung. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand und Geschäftsführung erfüllen ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit: Sie sind verpflichtet, zum Nutzen der Gesellschaft zu arbeiten und Schaden von dieser abzuwenden.

In fast allen Aufsichtsräten der mitbestimmten Chemieunternehmen haben VAA-Mitglieder den Sitz des leitenden Angestellten inne. Regelmäßig bewerben sich VAA-Kandidaten auch mit Erfolg um Arbeitnehmersitze und Gewerkschaftssitze. VAA-Aufsichtsratsmitglieder vertiefen ständig das nötige Fachwissen für eine qualifizierte Amtsausübung. Dafür bietet der Verband seinen Aufsichtsräten jährlich zwei Tagungen an und führt Seminare für Mitglieder von Prüfungsausschüssen durch. Einen Teil ihrer Aufsichtsratstantiemen führen VAA-Aufsichtsräte an den Verband ab.

Die Kandidaten des VAA für den Aufsichtsrat gehören ausschließlich zum Unternehmen und handeln zum Wohle der gesamten Belegschaft. Aufgrund ihres Fachwissens und ihrer betrieblichen Funktionen kennen sie das Unternehmen und seine Strukturen genau. Sie arbeiten eng mit anderen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat sowie mit Betriebsräten und Sprecherausschüssen zusammen.

Informationen zur Mitbestimmung

  • Sozialplanansprüche für leitende Angestellte (Fachbeitrag von VAA-Jurist Thomas Spilke)
  • Aufsichtsratswahlen (2021)
  • Betriebsratswahlen (2021)
  • Wofür wir stehen – Grundsätze des VAA
  • Abgrenzung LA-VAA
  • Kronisch/Deich: Kommentierung des Sprecherausschussgesetzes in der Arbeitsrecht-Blattei, Systematische Darstellungen, Heidelberg 2006
  • Leitfaden für Sprecherausschüsse (2022)
  • PM EuGH-Urteil Mitbestimmung
  • Sozialpartnervereinbarung für Führungskräfte in der chemischen Industrie (2000)
  • Executive Committee Act (Sprecherausschussgesetz in englischer Übersetzung)
  • Sprecherausschussgesetz
  • Sprecherausschusswahlen 2022
  • Unternehmensmitbestimmung in Deutschland (2008)
  • Plakat zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats DIN A3