
Mäßigung durch Mitbestimmung

Vorstandsmitglieder deutscher Großunternehmen verdienen je nach Perspektive mäßig, angemessen, oder unmäßig viel Geld. Nach deutschem Aktienrecht soll die Vergütung angemessen sein. Was angemessen ist, darüber kann man streiten.
Nicht streiten kann man dagegen darüber, dass Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat mäßigend sowohl auf die Höhe der Vorstandsvergütung selbst als auch auf die aktienkursorientierten Vergütungsbestandteile Einfluss nehmen.
Zu diesem Ergebnis kommt nämlich eine Studie des Sozialwissenschaftlers Sigurd Vitols vom Wissenschaftszentrum Berlin. In der Studie steht nicht, dass dieser mäßigende Einfluss gut ist. Aber man soll sich das wohl dazu denken. Nur: Was wäre, wenn die Konzernlenker spürbar weniger bekämen als sie verdienten? Würden denn nur die weniger Guten unter ihnen im Lande bleiben?
Bestünde zwischen der Höhe der Vorstandsvergütung und dem Ergebnis des Unternehmens ein unmittelbarer positiver Zusammenhang, wer wollte dann nicht bereitwilligst von Jahr zu Jahr steigende Spitzengehälter der Vorstandsmitglieder als Verheißung guter Zeiten, ja bester Zeiten für das Unternehmen akzeptieren? Nur Neider könnten kritteln. Und wäre die Entscheidung für einen Vorstandsposten nur eine des Geldes, wäre jeder Aufsichtsrat töricht, der nicht meistbietend Premiumqualität für die Unternehmensspitze einkaufte.
Es ist aber weder so noch so. Vorstände entscheiden viel, aber nicht alles; und Geld regiert nur dort, wo der Markt absolut gesetzt wird. Mit Aristoteles sollten einen Lebensklugheit und Lebenserfahrung lehren, die goldene Mitte zu wählen. Dabei kann im Einzelfall "nicht zu viel“, eine vergleichsweise geringe Vergütung bedeuten, und umgekehrt kann "nicht zu wenig“ zu relativ hohen Bezügen führen.
Könnte belegt werden, dass in mitbestimmten Aufsichtsräten Vorschläge für hohe Vorstandsvergütungen systematisch an unangemessen niedrigen Vorstellungen der Arbeitnehmer scheitern, wäre Kritik geboten. Da es dafür keine Anzeichen gibt, muss man den bremsenden Effekt der Mitbestimmung auf Vorstandsvergütungen begrüßen. Denn dann erledigen gerade diese Aufsichtsratsgremien ihren Kontrollauftrag - und zwar zum Wohle aller Stakeholder - gut.
Ein Anmerkung zu dieser Studie bleibt nachzutragen: Dass die Qualität der Mitbestimmung darunter leiden sollte, wie dort behauptet, wenn Gewerkschaftsmandate im Aufsichtsrat teilweise auch von Arbeitnehmern wahrgenommen werden, stellt eine Kritik an der Leistung von Betriebsratsmitglieder und den Vertretern der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat dar, die zurückzuweisen ist.
Gerhard Kronisch
Hauptgeschäftsführer

