
07. April 2009
Systemische Spendierlaune?

Von den großen Finanzinstituten geht im Falle ihrer Insolvenz ein Risiko aus, das weit über die unmittelbar betroffenen Gläubiger hinausreicht. Im schlimmsten Falle können sie das ganze Finanzsystem in den Abgrund reißen. Man spricht deshalb von einem systemischen Risiko. Staatliche Interventionen können hier unumgänglich sein, da die volkwirtschaftlichen Kosten einer Insolvenz jene der Intervention übersteigen. Aber ist der Gedanke des Systemrisikos auch auf die Realwirtschaft übertragbar?
In Anlehnung an die Bankenrettung spricht die Politik immer öfter von „systemischen Unternehmen“. Unbestritten ist die Automobilbranche eine der deutschen Schlüsselindustrien. An ihr hängen viele Zuliefererbetriebe, die im Falle einer Pleite mit in den Abgrund gerissen würden. Allerdings wird der anhaltende Konjunkturabsturz mit hoher Wahrscheinlichkeit noch viele Unternehmen und Arbeitsplätze in Gefahr bringen. Opel wäre dann nur einer unter vielen Krisenfällen. So sehr es gilt, dieses Worst-Case-Scenario zu vermeiden, bleibt doch die Frage: Welche Kriterien entscheiden über die Systemrelevanz einzelner Unternehmen? Wen sollte der Staat unterstützen und wen nicht?
Gewiss, die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise zwingt zu raschem Handeln. Dennoch sollten die Folgen der in Krisenzeiten verabschiedeten Gesetze genau durchdacht sein: Sie müssen von der aktuellen Situation auf lange Sicht hin anwendbar und verallgemeinerbar sein. Bevor jedoch allzu eilfertig mit der Kategorie des systemischen Risikos argumentiert wird, sollte in der hitzig geführten Diskussion nicht vergessen werden, dass eine Insolvenz nicht notwendigerweise Liquidation bedeutet. Das Insolvenzrecht muss schnellstmöglich als Sanierungs- und Restrukturierungsrecht weiterentwickelt werden.
Jedenfalls sollte das Kriterium des Systemrisikos nicht eins zu eins auf die aktuellen Probleme der Realwirtschaft übertragen werden. Staatliche Unterstützung darf nach wie vor nicht die Gefahr von dauerhaft bleibenden, gravierenden Wettbewerbsverzerrungen heraufbeschwören. Deshalb muss zwischen Finanz- und Realwirtschaft unterschieden werden. Es ist daher plausibel, wenn das Bundeswirtschaftsministerium höhere Hürden für die Vergabe staatlicher Bürgschaften und Kredite an Unternehmen der Privatwirtschaft aufstellen will, als sie für Banken gelten. Im Kern gesunde, wettbewerbs- und zukunftsfähige Firmen, die unverschuldet akute Finanzierungsprobleme haben, sind förderungswürdig. Entscheidend sind die langfristigen Erfolgsaussichten eines Unternehmens. Der Staat muss die Krise als Chance ergreifen, um eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen. Ordnungspolitische Regeln dürfen sich nicht mehr auf den nationalökonomischen Rahmen beschränken, sondern müssen auf die Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft ausgerichtet werden.
Gerhard Kronisch
Hauptgeschäftsführer

