
01. März 2010
"Schönwetter-Sozialstaat"?

Römische Dekadenz ist dieser Tage in aller Munde. Was immer man damit verbindet, eines scheint sicher: Dem unverschuldeten Unglück anderer tatenlos zuzuschauen wäre wohl dekadent; jedenfalls mit dem Sozialstaatsgebot nicht zu vereinbaren. Lässt man die komplizierte juristische Einkleidung weg, mag dies der moralische Kern der Botschaft aus Karlsruhe sein. Dass sich die politische Klasse davon getroffen fühlt, wer mag es ihr verdenken?
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelleistungen für Erwachsene und das Sozialgeld für Kinder nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums genügen. Dabei beurteilen die Richter nicht die Höhe der Sätze als verfassungswidrig. Sie fordern vielmehr ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zu deren Bemessung.
Wechselseitige Solidarität
Was wäre nachvollziehbarer, als einen simplen Rollentausch vorzunehmen? Wer eine Erhöhung des Hartz IV Satzes fordert, der muss dem auch dann zustimmen können, wenn er selbst als Beitrags- und Steuerzahler diese Leistung erbringen muss. Wer wiederum Verminderungen fordert, muss diese auch dann noch vertreten, wenn er sich vorstellt, von diesen Sätzen leben zu müssen. Der Sozialstaat bedarf also der wechselseitigen Solidarität aller Bürger: einerseits als Beitrags- und Steuerzahler, andererseits als Leistungsempfänger.
Die Notwendigkeit dieser Solidarität wird untermauert von den neuesten Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin. Besonders erschreckend an dem Bericht: Vor allem Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen sind immer mehr von Armut betroffen. Für 2008 stellt das Institut eine deutlich höhere relative Einkommensarmut als noch vor zehn Jahren fest. Rund 121,5 Millionen Menschen lagen demnach mit ihrem verfügbaren Einkommen unter der nach EU-Vorgaben definierten Armutsrisikoschwelle. Dies entspricht rund 14 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Finanzielle Anreize schaffen
Die Verfassung verpflichtet den Staat dazu, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Ein „Schönwetter-Sozialstaat“ ist von ihr nicht gewollt. Das kostet Kraft, insbesondere in Krisenzeiten. Das Geld muss deshalb gut angelegt sein. Die ursächlichen Probleme müssen behoben werden. Eines davon hat die OECD in ihrer neuesten Studie benannt: Der deutsche Sozialstaat bietet Langzeitarbeitslosen zu wenig finanzielle Anreize, sich einen neuen Job zu suchen. Laut OECD führen in Deutschland hohe Sozialabgaben für Geringverdiener sowie eine unspezifische Förderung von Minijobs dazu, dass Erwerbstätigkeit kein merklich höheres Einkommen bringt als Sozialhilfe. So müssen beispielsweise Langzeitarbeitslose mit Kindern fast zwei Drittel des Durchschnittseinkommens verdienen, also 2.140 Euro brutto, damit sich die Arbeitsaufnahme auch finanziell rechnet.
Das deutsche Sozialsystem gibt also weder zu wenig noch zu viel Geld aus, sondern ist schlicht ineffizient. Es sollte deshalb nicht weiter aus-, sondern grundsätzlich umgebaut werden. Transferleistungen müssen zielgerichtet eingesetzt und nicht breit gestreut werden. Der Sozialstaat ist nicht automatisch dann gut, wenn er viel Geld ausgibt, sondern dann, wenn dahinter ein klares Konzept steckt: Mit nachvollziehbaren Berechnungen und starken Anreizen für eine Beschäftigungsaufnahme.
Dr. Thomas Fischer
1. Vorsitzender

