
Recht bekommen
Der VAA berät und vertritt Führungskräfte in allen Phasen des Berufslebens: Kompetent, zuverlässig, erfolgreich, schnell. VAA-Mitglieder erhalten jederzeit sofort Auskunft per Telefon. VAA-Juristen prüfen Verträge, verhandeln mit Arbeitgebern und führen Prozesse. Sie sichern Mitgliedern bei Abfindungen überdurchschnittliche Konditionen.
VAA-Juristen können mehr, denn sie kennen die Branche. Sie haben Überblick über die chemische und pharmazeutische Industrie und Einblick in die Unternehmen. Die Solidarität der Mitglieder schafft ein Rechtsschutz-Plus. In der Gemeinschaft der VAA-Mitglieder sind Musterprozesse bis hin zum Bundesverfassungsgericht machbar. Fehler des Gesetzgebers können so korrigiert werden.
VAA-Juristen beraten objektiv. Sie sind unabhängig und können vor überflüssigen Prozessen warnen, denn nicht immer ist ein Prozess die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Die große Erfahrung bei der Beratung von Führungskräften zahlt sich aus. Davon profitieren auch Sprecherausschuss-, Betriebsrats-, und Aufsichtsratsmitglieder.
Aktuelle Nachrichten:
Grundsatz der Tarifeinheit auf dem Prüfstein
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) steht möglicherweise vor einer richtungsweisenden Änderung seiner Rechtsprechung zum Prinzip der Tarifeinheit. Nach Ansicht des Vierten Senats des BAG verstößt die Auflösung der Tarifpluralität in Betrieben mit gleichzeitiger Bindung an verschiedene Tarifverträge gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Demnach gelten die Rechtsnormen der konkurrierenden Tarifverträge zwingend und unmittelbar. Ein Tarifwerk darf nicht durch den Grundsatz der Tarifeinheit von einem anderen Tarifvertrag verdrängt werden.
Der Beschluss vom 27.01.2010 (Az. 4 AZR 549/08 (A)) ist noch keine abschließende Entscheidung. Da der Vierte Senat von der bisherigen Rechtsauffassung des Zehnten Senats abweicht, wurde nun der Zehnte Senat in einer Divergenzanfrage um eine Stellungnahme gebeten. Der Zehnte Senat kann den Argumenten des Vierten Senats entweder folgen oder eine Grundsatzvorlage an den Großen Senat in die Wege leiten.
Die Aufhebung der Tarifeinheit hätte weitreichende Folgen für die Tarifpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeber. Während letztere eine Zersplitterung der Belegschaft sowie permanente Arbeitskämpfe einzelner Berufsgruppen befürchten, sehen sich kleinere Gewerkschaften in ihren Positionen gestärkt. Tarifpluralität kann mittelfristig allerdings den Druck erhöhen, vermehrt Tarifgemeinschaften zu bilden. Das Ende der Tarifeinheit würde wohl auch politische und gesellschaftliche Diskussionen über grundlegende Änderungen im Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht anstoßen.
Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Ungleichbehandlung jüngerer Arbeitnehmer bei der Bemessung der gesetzlichen Kündigungsfristen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Die bisherige Regelung nach § 622 BGB ist somit nicht mehr anwendbar. Sie sah vor, dass Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres für die Berechnung der Kündigungsfristen unberücksichtigt bleiben. Laut EuGH diene der Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung keinem legitimen arbeitsmarktpolitischen Zweck.
Für den Hauptgeschäftsführer des VAA Gerhard Kronisch kommt die Entscheidung keineswegs überraschend: „Sie ist absolut richtig und war so zu erwarten.“ Er betont aber gleichzeitig: „Die meisten VAA-Mitglieder sind nicht davon betroffen, da sie vielfach unter den Akademiker-Manteltarifvertrag fallen.“ Obwohl der gesetzliche Kündigungsschutz vom Urteil zunächst unberührt bleibt, gibt es bereits jetzt Anzeichen einer neuen politischen Debatte zu diesem Thema. Die Berücksichtigung des Kriteriums Alter in der Sozialauswahl wird teilweise zur Diskussion gestellt.
Zum Urteil des EuGH vom 19.01.2010 (Az. C-555/07)

