
Tarifverträge
Wesentliches Element der sozialpartnerschaftlichen Beziehungen in Deutschland ist der Flächentarifvertrag. Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Sie haben damit eine wichtige Friedensfunktion.
Der VAA hat als Berufsgewerkschaft gemeinsam mit dem Marburger Bund und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) stellvertretend für seine Mitgliedsverbände einen Manteltarifvertrag abgeschlossen. Er gilt für Hochschulabsolventen mit naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtung. Er gilt nur dann nicht für Leitende Angestellte, wenn die einzelvertraglich vereinbarten Bedingungen mindestens den Bedingungen des Manteltarifvertrages in allen Teilen entsprechen. Besonderheiten sind vor allem sehr lange Kündigungsfristen und überdurchschnittlich dotierte Entschädigungsansprüche bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten zugunsten der Arbeitnehmer.
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Manteltarifvertrag (Stand 05/2000 - PDF-Datei, 74.47 KB)
Tarifliche Eingruppierung von Masterabsolventen (Stand 11/2007 - PDF-Datei, 91.85 KB)
Weiterhin schließt der VAA für Berufseinsteiger mit dem Bundesarbeitgeberverband (BAVC) einen Gehaltstarifvertrag. Er regelt die Höhe des Jahresgehalts im zweiten Jahr der Beschäftigung der VAA-Mitglieder.
Gehaltstarifvertrag 2011 (Stand 05/2011 - PDF-Datei, 47.51 KB)
Damit besteht in der chemischen Industrie eine lange Tradition pluralistischer Tarifpolitik, die von positiver Ergänzungskonkurrenz zwischen VAA und anderen Gewerkschaften gekennzeichnet ist.

