Soziale Selbstverwaltung

Mitglieder des VAA beteiligen sich an der sozialen Selbstverwaltung, zum Beispiel in Verwaltungsräten von Betriebskrankenkassen. Es handelt sich dabei um paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Aufsichtsgremien. In der Praxis spielen sie eine vergleichbare Rolle wie Aufsichtsräte bei Kapitalgesellschaften. Sie überwachen die Geschäftsführung und beschließen den Haushalt.

Verantwortung durch Selbstverwaltung: Die soziale Selbstverwaltung beruht auf der Idee, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern nicht nur die Verantwortung für die Finanzierung, sondern auch für die Verwaltung der sozialen Sicherungssysteme in die Hände zu legen. Der VAA hält dieses Konzept der Selbstverwaltung, einen Mittelweg zwischen unmittelbarer Staatsverwaltung und privatwirtschaftlicher Versicherung zu wählen, auch heute noch für ein Zukunftsmodell.

Am Vorbild der sozialen Selbstverwaltung orientiert, aber rechtlich nicht in diesen Bereich gehörend, sind die Verwaltungsräte von  Firmenpensionskassen. Diese unternehmensbezogenen Versicherungseinrichtungen spielen in der betrieblichen Altersversorgung der chemischen Industrie seit jeher eine herausragende Rolle. Mitglieder des VAA sind in den Verwaltungsräten (also den Aufsichtsgremien) zahlreicher Firmenpensionskassen vertreten. Dort bringen sie die besonderen Bedürfnisse der Führungskräfte bei allen wichtigen Entscheidungen ein, insbesondere solchen über eine Weiterentwicklung der Beitrags- und Leistungsordnungen.