
Mitbestimmung
Deutschland kennt eine ausgereifte Form der Mitbestimmung. Arbeitnehmer nehmen auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Mitbestimmung findet auf betrieblicher Ebene statt. Mitbestimmung über die Aufsichtsräte kennzeichnet zudem die Unternehmensebene. Die gesetzliche Mitbestimmung ist neben verantwortungsvoller Tarifpolitik ein Schlüssel zum Erfolg der deutschen Wirtschaft.
- Mitbestimmung fördert die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihren Unternehmen.
- Mitbestimmung fördert nachhaltige Innovationsprozesse.
- Mitbestimmung trägt zum Aufbau einer Unternehmenskultur bei, die Eigenverantwortlichkeit der Arbeitnehmer und vertrauensvolle industrielle Beziehungen fördert.
- Mitbestimmung ist ein unverzichtbares Element, um die Würde des Einzelnen im Arbeitsprozess zu schützen.
- Die gesetzlich geregelte Mitbestimmung entlastet die Betriebsparteien von Konflikten und hat erheblich dazu beigetragen, dass in Deutschland im weltweiten Vergleich Produktionsausfälle durch Streiks gering sind.
Die leitenden Angestellten (LA) sind in der pluralistisch angelegten Betriebsverfassung durch den Sprecherausschuss verankert. Er vertritt ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung.
Im Betriebsrat setzt sich die VAA-Fraktion insbesondere für die Interessen von Führungskräften ein.
In der chemischen Industrie sind die Beziehungen zwischen Betriebsrat und Sprecherausschuss von vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit geprägt.
Die Unternehmensmitbestimmung kennt drei Formen. Neben der nur noch in wenigen Unternehmen anzuwenden Montanmitbestimmung regelt das Mitbestimmungsgesetz 1976 die Mitbestimmung für Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Außerdem findet auf Unternehmen mit 501 bis 2000 Arbeitnehmer das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung.
In jüngster Zeit ist neben diese Formen gesetzlich zwingend geregelter Mitbestimmung zusätzlich die verhandelte Form der Mitbestimmung in Europäischen Gesellschaften und aufgrund von transnationalen Unternehmensverschmelzungen getreten.
Die leitenden Angestellten haben in Unternehmen, deren Mitbestimmung nach Mitbestimmungsgesetz 1976 geregelt ist, einen garantierten Sitz im Aufsichtsrat. Führungskräfte bewerben sich darüber hinaus um Arbeitnehmersitze im Aufsichtsrat. VAA-Mitglieder kandidieren weiterhin erfolgreich auf Gewerkschaftssitzen.

