Kooperationsverbot: Stillstand in der Bildungsrepublik

Als die Bundesländer im Zuge der Förderalismusreform 2006 einen Teil ihrer Mitspracherechte bei Gesetzgebungsverfahren aufgaben, erhielten sie im Gegenzug ein Quasi-Monopol in der Bildungspolitik. Inzwischen hält diese Regelung kaum noch jemand für sinnvoll. Wie schon ihre Vorgängerin will Bundesbildungsministern Johanna Wanka das Kooperationsverbot abschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf scheitere allerdings im Bundesrat. SPD und Grüne lehnen den Vorschlag ab, weil sie das Kooperationsverbot nicht nur an Hochschulen, sondern gleich im gesamten Bildungsbereich kippen wollen. Dann könnte der Bund beispielweise auch den Kita-Ausbau oder den Ganztagsschulunterricht fördern. Das wiederum ist vor allem für die CDU-regierten Bundesländer ein rotes Tuch, die eine Einmischung in die Bildungspolitik fürchten. Die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat scheint derzeit also kaum erreichbar.

Und während sich die schwarz-gelbe Bundesregierung und die rot-grünen Landesregierungen gegenseitig Blockade vorwerfen, rollt eine Welle mit Ablehnungsbescheiden für studienwillige Abiturienten durch das Land. Wer so mit der Zukunft des deutschen Bildungssystems verfährt, darf sich über eine zunehmende Politikverdrossenheit – gerade bei jüngeren Wählern – nicht wundern. Es bleibt also zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl Bewegung eintritt. Denn eine Fortsetzung des bildungspolitischen Stillstandes können wir uns nicht leisten.

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