Also doch!

Das heißt, sie wird darauf dringen müssen, dass die Regierungschefs, die mit der Schaffung des EFSF und ESM flugs ins Völkerrecht und auf die Ebene von Staatsverträgen ausgebüxt sind, wieder dem supranationalen Europarecht gehorchen. Das werden diese aber nur tun, wenn das supranationale Europarecht und die EU stärker werden.

Experten fordern dazu eine demokratisch legitimierte, zweite Staatenkammer in Brüssel neben dem Europaparlament. Dann erst könnte man erwarten, dass alle, die etwas zu sagen haben sollten, in Brüssel auch wirklich mitreden können. Da sind die europäischen Bürger: Sie wählen das Europaparlament. Da sind die Staaten: Sie entsenden ihre Regierungschefs und Minister in den Rat der Europäischen Union. Da sind die verschiedenen europäischen Völker. Die haben bislang kein Organ. Sie hätten aber dann in der Staatenkammer ihr Sprachrohr. Der Idee lässt sich zumindest nicht absprechen, dass sie folgerichtig aufgebaut ist. Denn ein einheitliches europäisches Staatsvolk wird auf Sicht nicht entstehen. Der Kampf in der zweiten Kammer und um die zweite europäische Kammer könnte aber dazu führen, dass das dringend benötigte europäische Parteiensystem gestärkt wird.  

Hat man jetzt Zeit für solche Überlegungen? Jetzt, da das Brüsseler und Berliner Entscheidungskarussell wieder volle Fahrt aufnimmt? Da wirkt es unweigerlich etwas „aloof“, wie die Engländer sagen, zweite Staatenkammern zu entwerfen. Nur: Wenn das Bundesverfassungsgericht über den ESM im September entschieden haben wird, dann ist die Gefahr eines Demokratiedefizits definitiv ein Thema, in Europa oder in Deutschland – so oder so! Das darf man schon jetzt unterstellen. Also doch?!

Ihr Gerhard Kronisch

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