Kirchensteuer: Neuregelungen bei der Geldanlage geplant

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Die Kreditinstitute dürfen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen, für welche ihrer Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht: Banken, Versicherungsunternehmen oder Bausparkassen fragen dann unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kunden einmal jährlich nach, ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist oder nicht. Auf diese Nachforschung hin teilt die Behörde dem Institut dann die Kirchensteuerpflicht mit der Angabe des für die Religionsgemeinschaft geltenden Kirchensteuersatzes mit. Anschließend wird der Kirchensteuerbetrag an das Finanzamt des Kreditinstituts abgeführt und darüber hinaus die Steuer-Identifikationsnummer des betroffenen Anlegers übermittelt.

Die erste Anfrage hinsichtlich der Kirchensteuerpflicht soll im Spätsommer 2013 erfolgen, da die Institute die Kirchenabgabe bei Auszahlungen ab Oktober 2013 erstmals nach diesem automatisierten Abzugsverfahren einbehalten.

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