Krankheitskosten: Keine doppelte Entlastung

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Frühjahrsputz mit staatlicher Förderung

Wer sich einen Fensterputzer bestellt hat, einen Gärtner oder jemanden, der eine neue Markise an Terrasse oder Balkon anbringt, sollte nicht vergessen, dass er den Staat an den Arbeitskosten beteiligen kann!

Was wird gefördert?
Der Staat fördert von einem Unternehmen ausgeführte Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Ob der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist, spielt keine Rolle. Die Förderung ist beschränkt auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Am eingesetzten Material plus der darauf entfallenden Mehrwertsteuer beteiligt sich der Staat nicht. Die Arbeiten müssen in der privaten Wohnung beziehungsweise dem Haus des Steuerzahlers nebst Zubehörräumen und Garten durchgeführt werden.

So viel Geld gibt's vom Staat dazu
Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20%, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Die maximale Förderung wird also ausgeschöpft, wenn insgesamt 6.000 Euro ausgegeben wurden. Der Betrag wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen.

Das gilt für Rechnung und Bezahlung
Um die Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen zu können, braucht der Auftraggeber vom Dienstleister eine Rechnung, in der die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt vom Material aufgeführt sind. Wichtig: Handwerker oder Dienstleister immer per Überweisung bezahlen, niemals bar gegen Quittung! Denn damit wird der Steuerabzugsbetrag verspielt.

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