Vorstandsvergütung: Vorbild Schweiz?

Denn in den Hauptversammlungen haben die Großaktionäre das Sagen. Und das können auch Hedgefonds mit einem Interesse an kurzfristiger Gewinnmaximierung sein. Bonuszahlungen in exorbitanter Höhe ließen sich mit dieser Interessenlage sicherlich leichter vereinbaren als mit der eines von Arbeitnehmervertretern mitbestimmten Aufsichtsrates.

Keine Frage: Auch das deutsche System schützt nicht vor Fehlentwicklungen. VW-Chef Martin Winterkorn verzichtete zuletzt auf einen Teil der ihm zugedachten Bezüge, weil er die Höhe der Zahlung offenbar nicht für vermittelbar hielt. Nicht nur für Vorstände, sondern für leitende Angestellte und Führungskräfte im Allgemeinen gilt aber: Sie realisieren hohe Werte für ihre Unternehmen. Sie übernehmen Verantwortung. Sie tragen durch ihre Leistung maßgeblich zur Motivation ihrer Mitarbeiter bei. Sie am Erfolg ihrer Unternehmen zu beteiligen, ist insofern nur folgerichtig. Dass dies durchaus auf maßvolle Art und Weise geschieht, zeigt ein Blick auf die aktuelle VAA-Einkommensumfrage. Danach machen Bonuszahlungen bei unseren Mitgliedern im Durchschnitt nur 16 Prozent des Gesamteinkommens aus. Auch die Steigerung des Gesamteinkommens fiel 2012 mit vier Prozent zwar erfreulich, aber verhältnismäßig bescheiden aus. Wäre das nicht ein geeignetes Vorbild für die Lohnfindung deutscher Top-Manager in den Vorstandsetagen?

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat jedenfalls Anfang Februar vorgeschlagen, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung künftig die Relation zur Vergütung der restlichen Belegschaft berücksichtigen soll. Solche relativen Obergrenzen können, wenn sie praktikabel und transparent ausgestaltet werden, ein gangbarer Weg sein, um Auswüchse bei der Vorstandsvergütung zu verhindern – unter Wahrung marktwirtschaftlicher Prinzipien und ohne die Errungenschaften des deutschen System der Unternehmensmitbestimmung über Bord zu werfen. Die deutsche Bundesregierung täte also gut daran, dem Urteil ihrer eigenen Expertenkommission zu vertrauen und nicht auf populäre, aber systemfremde Entscheidungen im Ausland zu schielen.

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