Handwerkerkosten: Steuerabzug nur für Arbeiten zu Hause

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Die Auslegung hat sich eng an dem in der Gesetzesbegründung umschriebenen Förderzweck zu orientieren (FG München vom 24.10.2011, 7 K 2544/09). 

Nur Lohnkosten werden gefördert 

Bei der Berücksichtigung der Kosten muss zusätzlich noch beachtet werden, dass nur die Personalkosten begünstigt sind und nicht etwa sämtliche Aufwendungen. Materialaufwand ist also nicht begünstigt. 

Daher ist eine Gesamtrechnung im Verhältnis des Materialaufwands (= nicht privilegiert) zu den Lohn- und Fahrtkosten (= steuerlich begünstigt) bei den beglichenen Rechnungen aufzuteilen.

Hintergrund 

Seit 2009 dürfen Mieter oder Eigentümer von Wohnung oder Haus 20 Prozent der Handwerkerkosten bis maximal 1.200 Euro im Jahr von der Einkommensteuerschuld abziehen. Das beinhaltet Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen – von kleinen Ausbesserungsarbeiten über größere Maßnahmen bis hin zur Reparatur und Wartung von üblichen Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC. Das gilt sogar für Ferien- und Zweitwohnungen im EU-Ausland.

<link http: www.steuertipps.de external-link-new-window external link in new>
www.steuertipps.de

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe März 2024

Ältere Ausgaben: