AT-Angestellte befürworten die Interessenvertretung durch den Betriebsrat beim Kündigungsschutz

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer beim Kündigungsschutz. Auf die Frage, wer diese Interessenvertretung zukünftig übernehmen sollte, antworten AT-Angestellte:

Anmerkung: An 100% fehlende Angaben entfielen auf andere Akteurskonstellationen. Quelle: Pries 2008

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